R 9.1 Werbungskosten (1) 1Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. 2Werbungskosten, die die Lebensführung des Arbeitnehmers oder anderer Personen berühren, sind nach § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG insoweit nicht abziehbar, als sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen […]
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