R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten Werbungskosten (1) 1Werbungskosten werden für jeden Ehegatten gesondert ermittelt. 2Von den für den einzelnen Ehegatten ermittelten Werbungskosten ist jeweils der maßgebende Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG abzuziehen; dies gilt nicht bei Kinderbetreuungskosten i. S. d. § 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m.§ […]
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